Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen Essen HYEB nutzen können – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen und mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Vergrößerungssoftware. Diese Erklärung gilt für das gesamte Portal unter essen.hyeb.de: Startseite und Suche, alle Seiten der Restaurants mit Speisekarten, Warengruppen und Gerichten, die Info-Ansichten sowie Warenkorb und Bestellung.
Gesetzlicher Rahmen
Nach § 3 Abs. 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten dessen Anforderungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Unabhängig davon richten wir das Portal an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA) aus und veröffentlichen diese Erklärung freiwillig.
Stand der Barrierefreiheit
Das Portal ist weitgehend barrierefrei. Wir achten unter anderem auf:
- eine klare Struktur mit Überschriften, benannten Navigationsbereichen und dem Link „Zum Inhalt springen“,
- Bedienbarkeit per Tastatur mit gut sichtbarer Markierung des ausgewählten Elements; Fenster lassen sich mit der Esc-Taste schließen,
- beschriftete Eingabefelder und Fehlermeldungen im Klartext,
- Textalternativen für Logos und Bilder; reine Schmuckbilder sind für Screenreader ausgeblendet,
- ausreichende Farbkontraste – Informationen wie „Geöffnet“ oder „Geschlossen“ stehen zusätzlich als Text da und hängen nicht allein an einer Farbe,
- eine Darstellung, die sich an Handy, Tablet und Computer anpasst und sich ohne Inhaltsverlust vergrößern lässt,
- keine Zeitbegrenzung beim Auswählen und Bestellen,
- die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ Ihres Geräts.
Bedienhilfen
Über die Schaltfläche „Bedienhilfen“ (Symbol mit Person, oben auf jeder Seite, und im Fußbereich) können Sie die Darstellung anpassen: größere Schrift in mehreren Stufen, unterstrichene Links, eine besonders gut lesbare Schrift, stärkeren Kontrast und das Abschalten von Animationen. Die Einstellung gilt auf allen Seiten und bleibt nur in Ihrem Browser gespeichert.
Bekannte Einschränkungen
- Inhalte der Restaurants: Speisekarten, Beschreibungen, Fotos und Rechtstexte kommen von den Restaurants selbst. Fotos von Gerichten tragen den Namen des Gerichts als Textalternative; ausführlichere Bildbeschreibungen liegen uns nicht vor. Schreibweisen (z. B. Namen von Warengruppen in Großbuchstaben) übernehmen wir unverändert.
- Angebote Dritter: Die eigenen Webseiten der Restaurants und die Bezahlseiten ihrer Zahlungsdienstleister liegen nicht in unserer Verantwortung. Dort gelten die Erklärungen der jeweiligen Anbieter.
- Gebärdensprache und Leichte Sprache: Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache bieten wir derzeit nicht an.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. September 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung und wird bei wesentlichen Änderungen des Portals überprüft.
Barrieren melden
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@hyeb.de oder rufen Sie uns an; die Telefonnummer steht im Impressum. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt sind und Sie das Angebot deshalb nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, können Sie nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren beantragen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Marktüberwachung
Für die Überwachung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Internet: mlbf-barrierefrei.de
Dort können Sie nach § 32 BFSG auch beantragen, dass die Behörde Maßnahmen ergreift.